Gefundene Dokumente: 4.984
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Die Anordnung der Unterbringung eines Betroffenen in einem Heim für Kinder oder Jugendliche hat nicht allein deshalb im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG der politischen Verfolgung gedient, weil sie aus Anlass des Umstandes erfolgte, dass die Eltern des Betroffenen infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert waren.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 525/13
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 2014 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 6/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 21. Oktober 2014 a) im Fall 156 der Urteilsgründe aufgehoben und das Verfahren insoweit eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Untreue in 347 Fällen schuldig ist. Die für die Taten 43, 84, 111, 113, 135, 144, 168, 192, 197, 209, 340 und 347 der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 52/15
1. Auf die Revision des Angeklagten G. wird das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 31. Oktober 2014, soweit es ihn betrifft, aufgehoben, soweit von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgesehen worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 39/15
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. August 2014 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision der Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 35/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 21. August 2014 im Strafausspruch aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 7/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 14. November 2014 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 54/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 1. September 2014 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 634/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Juli 2014 im Ausspruch über das Absehen von der Verfallsanordnung nach § 111i Abs. 2 StPO aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 644/14
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Oktober 2014 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Zwar hat es das Landgericht im Rahmen der Prüfung, ob jeweils ein minder schwerer Fall nach § 244 Abs. 3 StPO...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 70/15
1. Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Die Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten ausländischer Täter im Rahmen des § 6 Nr. 5 StGB bedarf zu ihrer Rechtfertigung eines hinreichenden Inlandsbezugs; die Auslieferung des im Ausland festgenommenen Beschuldigten und seine daran anschließende Festnahme im Inland vermögen einen solchen nicht zu begründen. 2. Er fragt deshalb beim 1. Strafsenat an, ob an entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 96/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 2. Mai 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 462/14
Wird durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes die Untergrenze des Strafrahmens einer Strafnorm, die nur Freiheitsstrafe mit erhöhter Mindeststrafe androht, auf das gesetzliche Mindestmaß abgesenkt, ist wahlweise auch Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen möglich.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 379/14
1. Auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 8. Januar 2014 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II.1. der Urteilsgründe im Ausspruch über die Einzelstrafe für die zweite Tat (Beratervertrag vom 20. Dezember 2010), b) im Gesamtstrafenausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 281/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 10. April 2014 im Ausspruch nach § 111i Abs. 2 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 322/14
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 22. Juli 2014 werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. 2. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weiter gehenden Revisionen der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 538/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 18. Juli 2014 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Strafkammer durfte bei der (tateinheitlichen)...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 570/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 1. Oktober 2014 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Landshut zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 3/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11. August 2014 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen Diebstahls in vier Fällen, Computerbetrugs in zehn Fällen und versuchten Computerbetrugs schuldig ist. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 50/15
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15. April 2014 wird verworfen. 2. Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer die Kosten seines Rechtsmittels aufzuerlegen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 323/14