...Strafsenat 1 StR 373/15 Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung: Großes Ausmaß der Steuerverkürzung Ein großes Ausmaß im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO liegt bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000 Euro vor (Fortentwicklung von BGH, 2. Dezember 2008, 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71). Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 16....