...Die vorsätzlich unrichtigen Angaben des Schuldners zur Erlangung steuerlicher Vorteile, welche hier zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, hat das Beschwerdegericht ebenso wie bereits das Insolvenzgericht nicht aufgrund des Strafbefehls für erwiesen angesehen, sondern aufgrund einer Gesamtwürdigung der vom Gläubiger vorgelegten Steuererklärungen und Steuerbescheide, der zeitlichen Abläufe sowie...