...Da das FG in den Entscheidungsgründen zwar die im Jahr 2006 vorgelegte, vom FG als unzureichend angesehene "vorläufige" Bilanz, mit keinem Wort aber die im Januar 2011 eingereichten Steuererklärungen nebst Bilanz erwähnt hat, bleibt nur der Schluss, dass die Vorinstanz Letztere übersehen, d.h. nicht zur Kenntnis genommen und geprüft hat (Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO). 32 Jedoch beruht das angefochtene...