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Urteile für Steuerbescheid

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Mitwirkungspflicht - Gesteigerte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Anforderungen an das Vorliegen eines "qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers" - Vollständige und wahrheitsgemäße Darstellung steuerrelevanter Tatbestände - Darlegung eines Verfahrensmangels) NV: Verletzt sowohl das FA seine Ermittlungspflicht als auch der Steuerpflichtige die ihm obliegende Mitwirkungspflicht, kann das FA den Steuerbescheid...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 178/09
...Senat I R 83/12 Keine Bindung an Feststellungen in einem Vorprozess - Zurückverweisung der Sache an das FG wegen verfahrensfehlerhaft zustande gekommener Feststellungen NV: Das FG ist in einem Klageverfahren gegen einen den Kläger einzeln veranlagenden Steuerbescheid nicht an tatsächliche Feststellungen gebunden, die es in einem (vom BFH nach Revision später aufgehobenen) Urteil in einem zuvor geführten...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 83/12
...Das FA sei berechtigt gewesen, die bestandskräftigen Steuerbescheide wegen neuer Tatsachen zu ändern. Die Kläger hätten den Darlehensvertrag vom 21. Januar 2006 erst mit Schreiben vom 14. März 2012 vorgelegt. Ob das FA seine Ermittlungspflicht verletzt habe, könne dahinstehen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 14/18
...Die Feststellungsbescheide sind nicht nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern. 11 a) Nach dieser Vorschrift ist ein Steuerbescheid zu ändern, wenn Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 60/15
...Die Klage ist unzulässig, da die Kläger nicht geltend gemacht haben, durch die angefochtenen Bescheide in ihren Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO). 13 a) Die Beschwer durch einen Steuerbescheid ergibt sich grundsätzlich aus der Steuerfestsetzung. Die Einkommensteuer für die Streitjahre 1993 und 1994 wurde auf 0 € festgesetzt....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 17/09
...Dem steht nicht entgegen, dass wegen der Besonderheiten bei Lohnsteuer-Anmeldungen eine Änderung von Steuerbescheiden auch durch den Erlass von Haftungsbescheiden vorgenommen werden kann (BFH-Urteile vom 15. Mai 1992 VI R 106/88, BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840; vom 7. Februar 2008 VI R 83/04, BFHE 220, 220, BStBl II 2009, 703). 4 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 53/12
...Dezember 2006 zur nochmaligen vollständigen rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Feststellungsbescheids führen konnte, weil einem durch eine Einspruchsentscheidung bestätigten Steuerbescheid keine erhöhte Bestandskraft beizumessen ist und er deshalb in gleicher Weise wie der ursprüngliche Bescheid als Korrekturgegenstand in Betracht kommt (von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 172 AO Rz 241...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 3/10
...Damit sind auch die angefochtenen Steuerbescheide betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer unanfechtbar geworden. Infolgedessen können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. September 2001 XI S 2/01 und XI S 3/01, BFH/NV 2002, 67). 13 3....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V S 39/15
...Die Klage gegen die hiernach ergangenen Steuerbescheide für 2006 und 2007 wurde vom Finanzgericht (FG) unter Hinweis auf die Grundsätze des Senatsurteils vom 6. Dezember 1995 I R 14/95 (BFHE 180, 258, BStBl II 1996, 406) abgewiesen und die Revision nicht zugelassen (FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Dezember 2014 6 K 9/13 K,G,F). 2 II....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 3/15
...Damit hat sie selbst Bindungswirkung für das Folgebescheidsverfahren. 59 Anders als die Kläger meinen, ist daher eine --ggf. unzulässige-- Analogie nicht gegeben. 60 b) Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 15/10
...Die Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr, bei der insoweit Gewinne aus Gewerbebetrieb angesetzt wurden, war nach § 174 Abs. 4 AO zu ändern. 38 a) Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 56-57/14, X R 56/14, X R 57/14
...Dementsprechend wurden die Einkommensteuern für die Streitjahre unter Änderung der vorherigen Steuerbescheide festgesetzt; die geänderten Steuerbescheide des Klägers zu 1. für 2001 bis 2003 sowie der Klägerin zu 2./3. für 2001 ergingen gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), im Übrigen nach § 164 Abs. 2 AO....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 109-111/10, I R 109/10, I R 110/10, I R 111/10
...Ein Steuerbescheid darf gemäß § 173 Abs. 1 AO zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen nicht geändert werden, wenn das FA trotz Kenntnis der entscheidungserheblichen Tat-sachen schon zum Zeitpunkt der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner anderen Entscheidung gelangt wäre....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 5/11
...Das FG geht zu Recht davon aus, dass die Entscheidung über einen Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO grundsätzlich im Ermessen des FA steht. 13 a) Nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO darf ein Steuerbescheid, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden, wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 2/17
...NV: Ein Steuerbescheid darf gemäß § 173 Abs. 1 AO zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen nicht geändert werden, wenn das Finanzamt trotz Kenntnis der entscheidungserheblichen Tatsachen schon zum Zeitpunkt der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner anderen Entscheidung gelangt wäre....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 6/11
...Senat V R 25/10 Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem Strohmannverhältnis - Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit NV: Sind die Kommissionsgrundsätze maßgebend, gelten für die Leistungen des "Hintermanns" und dessen Unternehmereigenschaft gemäß § 2 Abs. 1 UStG dieselben Kriterien, die für die Beurteilung der Leistungen des Kommissionärs...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 25/10
...Das FG hat für die Streitjahre zu Unrecht die Änderbarkeit der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen der KG nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO verneint. 24 a) Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 18/08
...Steuerbescheide müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO). Bei Grunderwerbsteuerbescheiden ist die Angabe des zu besteuernden Erwerbsvorgangs unerlässlich (BFH-Urteile vom 13. September 1995 II R 80/92, BFHE 178, 468, BStBl II 1995, 903, und vom 22. August 2007 II R 44/05, BFHE 218, 494, BStBl II 2009, 754)....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 46/12
...Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Ehegatte eines Unterhaltspflichtigen es zum Beispiel hinnehmen, dass der Unterhaltspflichtige im Rahmen der zu belegenden Auskunft über sein Einkommen Steuerbescheide vorzulegen hat, die aufgrund einer Zusammenveranlagung der Ehegatten ergangen sind....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 124/08
...Die Frage, ob eine verfahrensrechtliche Änderungsmöglichkeit für den Fall eröffnet wäre, dass der angefochtene Steuerbescheid materiell-rechtlich rechtswidrig sein sollte, ist vielmehr offensichtlich zu bejahen. Denn die Klägerin hat einen Änderungsbescheid, in dem im Vergleich zum vorangehenden Bescheid eine höhere Steuer festgesetzt worden ist, mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angefochten....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 44/13