...Gesetzgebung des Sitzlandes der Schule Unbeschadet der vorstehenden Vorschriften unterliegen die Beschäftigungs- und Kündigungsbedingungen der Lehrbeauftragten, der Religionslehrer und des Aushilfspersonals der Gesetzgebung des Sitzlandes der Schule hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und -beziehungen, der Sozialversicherung und des Steuerrechts....