...Eine Auskunftspflicht bestehe jedoch gemäß § 14 Nr. 2 SächsMG gegenüber der für falsche und fehlende Wohnungsangaben erstrangig zuständigen Meldebehörde der Beklagten. 3 Die Beklagte wies den Widerspruch des Klägers zurück und ordnete die sofortige Vollziehung an. Einen hiergegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab....