...Zum einen hat das Verwaltungsgericht, soweit es sich für seine Abwägung zwischen dem Interesse an einer Aussetzung und demjenigen an einem sofortigen Vollzug des angefochtenen Beschlusses der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 14. Mai 2018 auf dessen Rechtmäßigkeit bezogen hat (BA S. 4 ff.), auf den von der Antragstellerin bezeichneten Umstand nicht abgestellt....