...Das Landgericht hat die vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 € gemäß § 709 ZPO angeordnet. Es kann dahinstehen, ob sich allein daraus hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das erstinstanzliche Gericht von einer Rechtsmittelfähigkeit seiner Entscheidung ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2012 - IV ZR 277/10, NJW-RR 2012, 633)....