...Verwaltungsgerichtshofs achtzehn Prozent der Studierenden von der Gebührenerhebung verschont. 23 Das wichtigste Instrument zur Sicherung der Sozialverträglichkeit der Studiengebühren stellt der Anspruch auf Gewährung eines zeitlich begrenzten, verzinslichen Studiengebührendarlehens dar, den § 7 LHGebG BW den Studierwilligen gegenüber der L-Bank einräumt und der unabhängig von einer bestimmten Bonität oder einer Sicherheitsleistung...