3.446

Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
.... 4 Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist unbegründet. 5 Nach § 719 Abs. 2 ZPO, der gemäß § 544 Abs. 5 Satz 2 ZPO in dem hier gegebenen Fall der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anwendbar ist, kann das Revisionsgericht die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil anordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 203/16
...Die Beschwerde übersieht, dass der Schuldner, wie insbesondere Satz 4 des § 240 Abs. 1 AO verdeutlicht, bei Fälligkeit unbedingt und ungeachtet einer späteren Aufhebung oder Änderung des Rückforderungsbescheides zur Zahlung angehalten werden soll....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 69/09
...Unerwähnt bleibt, dass der Anleger mit einer Inanspruchnahme aus den Inhaberschuldverschreibungen rechnen muss, wenn diese aus den anteiligen Ausschüttungsbeträgen nicht vollständig bedient werden können, weil zum Beispiel die Schuldner der so genannten Distributionsgarantiezahlungen (teilweise) ausfallen oder der Wechselkurs des US-Dollars sinkt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 542/16
...Danach hat der Gläubiger grundsätzlich die Möglichkeit, eine dem Schuldner gegen ihn zustehende Forderung zu pfänden. Der Senat hat nur die - hier nicht einschlägige - Frage offen gelassen, ob dies auch möglich ist, wenn der Gläubiger ohne die Pfändung und Überweisung wegen eines materiellen Aufrechnungsverbots nicht aufrechnen kann....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 9/14
...Es begegnet keinen Bedenken, dass das FG die auf das Bargebot zu entrichtenden Zinsen nicht den Anschaffungskosten, sondern als Werbungskosten den laufenden Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet hat. 5 Soweit der Kläger demgegenüber meint, Anschaffungskosten seien ihm in Höhe der "Schuldübernahmen" entstanden, die in der zweiten, gegen ihn als Schuldner betriebenen Zwangsversteigerung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 101/15
...Aber das hat nicht zur Folge, dass die Vorschrift des § 429 Abs. 2 BGB anwendbar ist, nach welcher bei der Vereinigung von Forderung und Schuld in der Person eines Gesamtgläubigers die Rechte der übrigen Gläubiger gegen den Schuldner erlöschen. 3 Während im Schuldrecht der unumstößliche Grundsatz gilt, dass niemand gegen sich selbst eine Forderung haben kann, gilt dies nach § 889 BGB im Immobiliarsachenrecht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 182/09
...Die ausdrücklich getroffene Vereinbarung erfüllt die an eine Rangrücktrittsvereinbarung zu stellende Mindestanforderung einer zweiseitigen Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger. Sie hat einen zulässigen Inhalt, weil sie einen Rangrücktritt der Forderung der Beklagten vorsieht und nicht zu Lasten anderer Gläubiger geht (vgl. BGH, Urteil vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 133/14
...177/11 Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers: Beginn der Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährung für den Anspruch aus Existenzvernichtungshaftung gegen den Gesellschafter-Gesellschafter einer GmbH beginnt erst zu laufen, wenn dem Gläubiger sowohl die anspruchsbegründenden Umstände als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellschafter als Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 177/11
...Juli 1997 VIII R 57/95, BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755). 18 cc) Der Zufluss kann zudem durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger bewirkt werden, dass der Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet sein soll....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 40/08
...Anschließend genügt jeder ernsthafte Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner nicht sofort und erkennbar Leistung ablehnt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 58/16
...Zivilsenat VIII ZR 198/11 Feststellungsklage: Interesse des Schuldners an der Feststellung der mangelnden Fälligkeit der Forderung Der Schuldner einer Forderung kann ein Interesse an der Feststellung haben, dass er diese mangels Fälligkeit derzeit nicht erbringen muss....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 198/11
...(fortan: Schuldner). Die Beklagte ist die geschiedene Ehefrau des Schuldners. Der Schuldner vereinbarte mit der Beklagten im Jahr 1995 in einer notariell beurkundeten Güterstandsvereinbarung Gütertrennung und verpflichtete sich, an die Beklagte zur Abgeltung etwaiger Zugewinnausgleichsansprüche 110 Mio. DM abzüglich bereits bezahlter 12 Mio. DM zu zahlen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 108/09
...Die Wirkungen eines solchen Abtretungsvertrags erstrecken sich jedoch notwendig auf den Schuldner der abgetretenen Forderung. Es kann deswegen nicht genügen, dass sich aufgrund des Vertrags nur im Verhältnis zwischen Zedenten und Abtretungsempfänger ermitteln lässt, wer von ihnen wie viel vom Schuldner fordern kann....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 238/15
...(fortan: Schuldner) und bestellte den weiteren Beteiligten zu 1 zum Insolvenzverwalter. Den weiteren Beteiligten zu 2 und 3 stehen Pflichtteilsansprüche gegen den Schuldner zu. Der weitere Beteiligte zu 1 verwertete das Vermögen des Schuldners und erzielte eine Insolvenzmasse von 67.594,08 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 40/18
...Nach § 35 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse). Anders als unter Geltung der Konkursordnung gehört damit der sogenannte Neuerwerb ebenfalls zur Masse, soweit er der Zwangsvollstreckung unterliegt (§ 36 Abs. 1 InsO)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 21/10
...I. 1 Der Beteiligte zu 4 ist Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der 2006 verstorbenen Schuldnerin, die neben dem Beteiligten zu 3 als weiterem Schuldner Miteigentümerin zu ½ an den eingangs genannten Wohnungs- und Teileigentumsrechten war. 2 Mit Beschluss vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 65/15
...Zu unterscheiden ist zwischen einem Einzug im Einzugsermächtigungsverfahren, bei dem der Schuldner seinen Gläubiger ermächtigt, Forderungen im Lastschriftwege von seinem Konto einzuziehen, und einem Einzug im Abbuchungsauftragsverfahren, bei dem der Schuldner seiner Bank den Auftrag erteilt, Lastschriften seines namentlich bezeichneten Gläubigers einzulösen. 8 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 184/10
...Für die Einordnung als Aktivprozess im Sinne von § 85 Abs. 1 Satz 1 InsO kommt es nicht auf die Parteirolle des Schuldners, sondern auf das materielle Begehren an, also darauf, ob ein Vermögensrecht für den Schuldner und damit zu Gunsten der späteren Teilungsmasse in Anspruch genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1995 - II ZR 140/93, ZIP 1995, 643 f.; BGH, Beschlüsse vom 14....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 46/14
...Demnach kommt es darauf an, welchen Betrag die Versorgungsberechtigten zu dem Zeitpunkt des Verzichtes hätten aufwenden müssen, um eine gleichhohe Pensionsanwartschaft gegen einen vergleichbaren Schuldner zu erwerben. Dabei kann die Bonität des Forderungsschuldners berücksichtigt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 62/10
...In der Einverständniserklärung komme jedoch ein Wille, die gesetzliche Regelung in § 566a Satz 2 BGB in Bezug auf den Beklagten als Vermieter und Schuldner abzubedingen, nicht erkennbar zum Ausdruck....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 143/12