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Urteile für Schuldner

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Durch den Schuldbeitritt sei lediglich im Innenverhältnis der Beitretende Schuldner potentieller Pensionsforderungen geworden. Jedoch sei weder die Pensionsverpflichtung der Klägerin entfallen, noch bestünden Rechtsverhältnisse zwischen den Pensionsberechtigten und dem Schuldbeitretenden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 43/09
...Anders als die Revision meint, gilt auch bei Abtretungs- und Inkassofällen der hier in Rede stehenden Art im Verhältnis zum Schuldner keine Ausnahme. Dass das RDG nicht ihn, sondern allein den Zedenten schützen wolle, überzeugt nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 340/13
...Erlässt das Insolvenzgericht aber entsprechend § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO bei der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 InsO) das Verbot an Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen, und ermächtigt es den vorläufigen Insolvenzverwalter, Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 22 Abs....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 21/14
...Die Vorschrift sieht eine Hemmung der Verjährung vor, solange der Schuldner auf Grund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist. Dies setzt voraus, dass ein unter den Parteien vereinbartes Leistungsverweigerungsrecht vorliegt (Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, § 205 Rn. 5)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 118/17
...Von andauernder Zahlungsunfähigkeit ist so lange auszugehen, wie der Schuldner wegen eines nicht nur vorübergehenden Mangels an Zahlungsmitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 11/11 R
...Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken. 11 a) Erfüllt der Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 5/16
...Zu Recht hat das FG die Klägerin als Drittschuldner und damit als nach § 316 Abs. 1 AO auskunftspflichtig angesehen. 11 a) Drittschuldner i.S. des § 857 ZPO können nach der Rechtsprechung des BGH nicht nur Schuldner von Ansprüchen im technischen Sinne, sondern auch Inhaber von Rechten, die von der Pfändung berührt werden, sowie Personen sein, die an dem gepfändeten Recht außer dem Vollstreckungsschuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 27/15
...Vorliegend war der überwiesene Betrag aber nicht gemäß § 850k Abs. 1 ZPO von der Pfändung durch den Gläubiger erfasst. 19 Das Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto ist gemäß § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO in der Weise geschützt, dass der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrags verfügen kann und das Guthaben insoweit nicht von der Pfändung erfasst...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 419/15
...Zudem entspreche die so gewählte Formulierung dem in § 269 Abs. 1 BGB geregelten Leitbild zum Leistungsort, wonach die Leistung an dem Ort zu erfolgen habe, an dem der Schuldner - hier die Beklagte - ihren Wohnort habe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 302/13
...I 2013, 162) 11 b) Die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Übergangsregelung ist so zu verstehen, dass mit "Antrag" der bei dem jeweiligen Vollstreckungsorgan gestellte Vollstreckungsantrag gemeint ist, nicht jedoch - wie die Rechtsbeschwerde meint - der im Haus der Gläubigerin zuvor gefasste und dem Schuldner zugestellte "Beitreibungsbeschluss". 12 Der Begriff "Antrag" bezeichnet im Zwangsvollstreckungsrecht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 61/14
...Auch die Revision erinnert hiergegen nichts. 29 b) Entgegen der Auffassung der Revision befanden sich die Beklagten auch in Verzug, weil sie die unterbliebenen Mietzahlungen zu vertreten haben. 30 aa) Nach § 286 Abs. 4 BGB kommt der Schuldner nicht in Verzug, solange die Leistung wegen eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat (zur Anwendbarkeit vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 48/10
...Vielmehr ist die Aufrechnung auch mit einer vor Abschluss des Schiedsverfahrens entstandenen Forderung möglich, wenn der Schuldner schon vor dem Schiedsgericht aufgerechnet bzw. den Aufrechnungseinwand erhoben hat, das Schiedsgericht aber über die zur Aufrechnung gestellte Forderung - zum Beispiel mit der Begründung, es sei für diese nicht zuständig - nicht befunden hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 57/10
...Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, ist eine zweite Abmahnung wegen desselben oder eines kerngleichen Wettbewerbsverstoßes nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG berechtigt. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Kammergerichts vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 199/10
...-Bausparvertrag, verpflichtet sich der Schuldner, bei der Gläubigerin einen Bausparvertrag in Höhe der erforderlichen Bausparsumme abzuschließen und die vereinbarte Besparung vorzunehmen. Höhere Sparzahlungen können jederzeit von der Gläubigerin zurückgewiesen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 452/16
...Maßgebend sind die Nachteile, die dem Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen. 2. Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über bereits erfolgte Verstöße gegen eine unstreitig bestehende Unterlassungspflicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 174/11
...Der Kläger hat in der Regel keine Veranlassung zur Klage, wenn der Schuldner zu erkennen gibt, dass er die Leistung nur wegen eines Gegenanspruchs zurückhält und dieser Anspruch besteht; der Schuldner muss seine Leistungsbereitschaft nicht ausdrücklich für den Fall zusagen, dass der Gegenanspruch erfüllt wird. Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg - 12....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 93/13
...Allein aus der öffentlichen Bekanntmachung der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ergibt sich nicht die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Eröffnungsantrag gegen den Schuldner . Die Revision gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 11. November 2009, berichtigt durch Beschluss vom 17. November 2009, wird zurückgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 209/09
...Dass Mahnungen eines Inkassounternehmens zwar in mehr als der Hälfte der Fälle zum Erfolg führen, sei mangels besonderer Rechtskenntnisse und mangels eines nachhaltigen Druckmittels der Inkassounternehmen entweder darauf zurückzuführen, dass der Schuldner ohnehin auf nachträgliche mehrfache Mahnungen geleistet hätte oder dass der Schuldner aus irrationalen Gründen Mahnungen eines Inkassounternehmens...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1012/11
....; Hau, MDR 2014, 1417, 1420). 14 bb) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts ist der Nachweis der Sicherheitsleistung durch öffentliche Urkunde nicht bereits dann entbehrlich, wenn es eines Beweises der vom Schuldner behaupteten Tatsachen nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozessrechts nicht bedürfte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 64/15
...Der "Kauf- und Abtretungsvertrag" sah unter anderem folgende Regelungen vor: "[…] § 2 Kaufgegenstand; […] (1) Der Verkäufer verkauft die Rechte und Ansprüche aus dem oben genannten Vertrag. (2) Der Verkäufer tritt alle gegenwärtigen und künftigen Rechte und Ansprüche, die ihm aus dem Vertrag gegenüber seinem Vertragspartner […] - im Folgenden "Schuldner" genannt - zustehen […], in voller Höhe (und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 459/17