...Februar 2004 die Anschrift der Mutter mitgeteilt, noch haben die aufgeworfenen Rechtsfragen Grundsatzbedeutung. 2 Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Schuldner nach § 97 Abs. 2 InsO verpflichtet ist, Kaufinteressenten den Zutritt zu einem bebauten Grundstück zu ermöglichen, um so eine möglichst günstige Verwertung des Grundstücks zu erreichen, § 159 InsO (BGH, Beschluss vom 30....