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Urteile für Schulden

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Nachprüfung des Urteils hat zum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beschwerdeführers ergeben. 3 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 519/09
...Die Überprüfung des Schuld- und Strafausspruchs in den Fällen II. 1 bis 10 der Urteilsgründe hat einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht ergeben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 18/18
...Die Überprüfung des Urteils hat zum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Rechtsmittel führen jedoch zur Urteilsaufhebung, soweit das Landgericht davon abgesehen hat, die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB anzuordnen. 2 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 427/18
...Die Nachprüfung des Urteils hat zum Schuld- und Strafausspruch sowie zur Einziehungsentscheidung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. 4 3....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 148/18
...Mai 2011 mitgeteilt hatten, sie wollten mit ihren Gläubigern eine einvernehmliche Einigung über bestehende Schulden erarbeiten, kam das FA zu dem Ergebnis, eine Beitreibung der Steuer bei den Erwerbern verspreche keine Aussicht auf Erfolg, und setzte nach vorherigem Hinweis mit zwei Bescheiden vom 5....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 48/15
...Nach § 9 Abs. 6 Satz 2 LHGebG BW besteht ein Anspruch des Darlehensnehmers gegenüber dem Studienfonds auf Erlass der abgetretenen Schuld. 18 Die bundesrechtliche Vorschrift dient der Begrenzung der Verschuldung, die aus der darlehensweise geleisteten Förderung für den Lebensunterhalt und die Ausbildung (§ 11 Abs. 1 BAföG) herrührt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 11/09
...Das Maß seiner Schuld werde durch den Vorsatz bestimmt. Schuldmindernde Umstände in der Begehung der Tat lägen nicht vor. Für den Soldaten sprächen seine Leistungen und die Teilnahme an mehreren Einsätzen. Ein Geständnis und Unrechtseinsicht kämen ihm nicht zugute. Für ihn spreche mit geringem Gewicht die fehlende Vorbelastung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 6/15
...Für diese Einordnung kann indiziell auf die von den Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden; maßgeblich sind ferner die Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße, die Umstände der Tatbegehung sowie Form und Gewicht der Schuld und die Beweggründe des Beamten, bei Vermögensdelikten außerdem der angerichtete Gesamtschaden. 1 Der Rechtsstreit betrifft die Bemessung der Disziplinarmaßnahme...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 50/13
...Nach § 9 Abs. 6 Satz 2 LHGebG BW besteht ein Anspruch des Darlehensnehmers gegenüber dem Studienfonds auf Erlass der abgetretenen Schuld. 18 Die bundesrechtliche Vorschrift dient der Begrenzung der Verschuldung, die aus der darlehensweise geleisteten Förderung für den Lebensunterhalt und die Ausbildung (§ 11 Abs. 1 BAföG) herrührt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 9/09
...Beachtlich sind allerdings Aufklärungs- und Verfahrensmängel von solcher Schwere, dass sie die Grundlage der vom Senat zu treffenden Entscheidung über die Maßnahmebemessung - die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des früheren Soldaten - erschüttern (vgl. Beschlüsse vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 26/11
...Er habe insgesamt 140 000 € Schulden für ein Eigenheim, aber auch für die Anwalts- und Gerichtskosten aus dem Strafverfahren und das Schmerzensgeld. Monatlich zahle er 1 350 € für alle Darlehen ab. Die Stromkosten beliefen sich auf 142 € monatlich und die Kosten für Versicherungen auf 300 €. Seine wirtschaftlichen Verhältnisse seien geordnet. Die Familie komme mit den Einkünften aus. 12 1....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 36/12
...September 2009 sowie mehreren Mitteilungen der Wehrbereichsverwaltung ... geht hervor, dass der Antragsteller Schulden in Höhe von insgesamt rund 209 000 € habe und gegen ihn am 10. Juli 2009 ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über einen Betrag in Höhe von rund 50 000 € ergangen sei. 5 Mit Nachbericht vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 57/12
...Die Kläger hätten nicht über das Guthaben verfügen können und auch keinen Einfluss auf die Entscheidung des Vermieters gehabt, das Guthaben mit bestehenden Schulden zu verrechnen. 6 Mit seiner Sprungrevision rügt der Beklagte eine Verletzung von § 22 Abs 1 S 4 SGB II....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 132/11 R
...Bei der Bestimmung der Art und des Maßes der Disziplinarmaßnahme sind nach § 58 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des Soldaten zu berücksichtigen. 15 a) Eigenart und Schwere des vom Truppendienstgericht festgestellten Dienstvergehens bestimmen sich...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 5/09
.... § 103 WDO ordnungsgemäß geladen und im Ladungsschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. ... 18 Das Truppendienstgericht ist zu der für den Senat bindenden (Schuld-)Feststellung gelangt, dass der damals aktive Soldat durch das festgestellte Verhalten in den Anschuldigungspunkten 1, 2 und 3 jeweils vorsätzlich gegen seine Pflicht, in dienstlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 4/10
...Dass die Beklagte bei einem Streit um die Höhe der Forderung den Schaden allenfalls zu einem geringen Teil hätte beweisen können, führe ebenso wenig zur Sittenwidrigkeit wie der Umstand, dass der Kläger - wenn überhaupt - die Schuld allenfalls unter großen Mühen zurückzahlen könne. Auch aus den Gesamtumständen bei Vertragsschluss ergäbe sich keine Sittenwidrigkeit....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 144/09
...Montenbruck, Wahlfeststellung und Werttypus in Strafrecht und Strafprozessrecht, 1976, S. 219), anhand dessen über das Vorliegen von Schuld und das Erfordernis von Strafe entschieden wird. 28 Eine rechtsethische Gleichwertigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn bei Berücksichtigung aller Umstände, die den Unrechtscharakter der Straftatbestände ausmachen, den möglichen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 495/12
...Januar 2010 verletzt § 244 Abs. 3 StPO, weil er eine Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung nicht belegt. 13 Eine Beweisbehauptung ist nur dann bedeutungslos, wenn sie weder den Schuld- noch den Rechtsfolgenausspruch zu beeinflussen vermag. Das Gericht muss daher - will es eine Beweisbehauptung (in deren vollen Tragweite, vgl. BGH, Beschluss vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 275/10
...Hingegen kann die nachgeordnete Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, nicht vom Revisionsangriff ausgenommen werden. 24 b) Das Landgericht hat zu Unrecht davon abgesehen, den Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu sanktionieren....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 267/17
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 49/09