.... § 280 Abs.1, § 241 Abs. 2, § 278 BGB, weil sich die Beklagte nicht im Verzug mit der Durchführung bestandskräftiger Sanierungsbeschlüsse befunden habe und sich etwaige Planungs- oder Ausführungsmängel der Arbeiten zur Sanierung des Gemeinschaftseigentums nicht zurechnen lassen müsse. II. 6 Das hält rechtlicher Nachprüfung stand. 7 1....