...Diese Wand liegt nunmehr frei: sie ist vor Witterungseinflüssen nicht mehr geschützt und zudem allein nicht standsicher. 2 Die Klägerin hat Klage erhoben, mit der sie beantragt hat, den Beklagten zu bestimmten, im Antrag bezeichneten baulichen Maßnahmen zur Sicherung und zur Sanierung der Giebelwand, hilfsweise zur Gestattung der Selbstvornahme und zur Erstattung der ihr dadurch entstehenden Aufwendungen...