...Den Umstand, dass es sich bei Zimt auch um ein bekanntes Lebensmittel handelt, sowie die Auffassung der Sachverständigen Prof. Dr. D. und anderer Gutachter, dass das Mittel der Beklagten ein typisches diätetisches Lebensmittel mit pflanzlichen Sekundärstoffen sei, hat das Berufungsgericht für unbeachtlich gehalten....