...Der Einlassung des Angeklagten, er habe „auf den Boden geschossen und versehentlich die Beine des Nebenklägers getroffen“, ist das Landgericht ohne Rechtsfehler nicht gefolgt. 10 Auch die Annahme der sachverständig beratenen Strafkammer, zur Tatzeit sei die Fähigkeit des Angeklagten zur Einsicht in das Unrecht der Tat und seine Fähigkeit, sich der Unrechtseinsicht gemäß zu verhalten, trotz einer akuten...