...Die Zulassung der Revision rechtfertigt die Frage auch in dieser von den konkreten Umständen des Einzelfalles abstrahierten Fassung nicht. 7 Der Sinn des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB besteht darin, die im Außenbereich an sich unzulässige bauliche Erweiterung von Wohngebäuden zur angemessenen Wohnraumversorgung des Eigentümers und seiner Familie zu erleichtern (BVerwG, Urteil vom 27....