...Zivilsenat IX ZB 274/10 Restschuldbefreiung: Versagung bei Verweigerung der Mitwirkung seitens des Schuldners Verweigert der Schuldner seine Mitwirkung im Versagungsverfahren nach § 296 Abs. 2 InsO, kann ihm die Restschuldbefreiung nur versagt werden, wenn diesem Verfahren ein statthafter Versagungsantrag nach § 296 Abs. 1 InsO zugrunde liegt ; zulässig muss der Antrag nicht sein ....