...Januar 1985 haben beide früheren Ehegatten Versorgungsanrechte erworben, und zwar der Antragsteller ein Anrecht nach soldatenversorgungsrechtlichen Vorschriften bei dem weiteren Beteiligten zu 1 (Bundesrepublik Deutschland) und die Ehefrau ein Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung bei der weiteren Beteiligten zu 2 (DRV Bund) sowie ein Anrecht der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei...