...Da Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege besonderes Vertrauen genießen, darf sich das Gericht, nicht zuletzt im Interesse der Verfahrensvereinfachung, grundsätzlich auf ihre Erklärung verlassen, ihnen sei Verfahrensvollmacht erteilt worden (vgl. MünchKomm-ZPO/Toussaint, 4. Aufl., § 88 Rn. 1; Musielak/Weth, ZPO, 9. Aufl., § 88 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71....