...Insbesondere trifft es nicht zu, dass diese gesetzgeberischen Ziele nur durch die Aussicht, tatsächliche Fragen mit geringerem Kostenaufwand als im streitigen Verfahren zu klären, insbesondere durch Ersparnis von Rechtsanwaltskosten, erreicht werden können (so aber OLG Köln, IBR 2012, 1073 (nur online), ebenso OLG Stuttgart, BauR 2012, 538 und OLG Nürnberg, NJW 2011, 1613)....