...zuletzt beantragt, die Beklagte zu verurteilen, ihm ein angemessenes Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall in Höhe von 48.134,80 €, jeweils nebst Zinsen, zu zahlen, weiter festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet sei, ihm sämtliche Steuern zu erstatten, die er auf den zu ersetzenden Verdienstausfallschaden an das Finanzamt als Einkommensteuer abzuführen habe, und schließlich, ihm vorprozessuale Rechtsanwaltskosten...