...-Lohn wird der im Dezember vor der Pensionierung des Betriebsangehörigen bezahlte Betrag angesehen, der sich ohne Überstunden, Prämien, Gratifikationen, Provisionen oder sonstige Zulagen aller Art ergibt.“ 8 Im Dezember 1981 richtete die KG an den Kläger ein Schreiben, das ua. den folgenden Inhalt hat: „In Anerkennung ihrer langjährigen und treuen Mitarbeit in unserer Firma haben wir uns entschlossen...