...In der Steuererklärung für das Streitjahr gab die Klägerin einen Verlust von 5.919,54 € an. 4 Demgegenüber erfasste der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Provision als Einnahme und stellte einen Gewinn von 195.160,77 € fest. 5 Im Klageverfahren machte die Klägerin geltend, die Provision sei deshalb vereinbart worden, weil die Grundstückskäuferin nicht bereit gewesen sei, einen...