...Zusätzlich wird ab 01.09.2005 eine Vergütung für die alleinige Vermittlung von Kanzleien, in Höhe von 10 % des Nettobetrages aus der berechneten Provision für die Kanzleivermittlung, vereinbart. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt nach Kundenzahlung. 2. Etwaige Überstunden gelten mit dem Gehalt als abgegolten. 3. Die Zahlung des Gehalts ist jeweils am letzten des Monats fällig.“ 4 Am 11....