...Sofern die Stelle als juristische Person des Privatrechts organisiert ist, muss sie jedoch Merkmale aufweisen, die eine Gleichstellung mit einer Behörde rechtfertigen; bei einer Gesamtbetrachtung muss sie als "verlängerter Arm des Staates" erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, wistra 2019, 22, 24)....