...der Literatur ist streitig, ob der Kostenanschlag zum Zwecke der Honorarermittlung durch Nachträge fortgeschrieben werden kann oder ob Nachträge, die während der Bauphase entstehen, nicht mehr berücksichtigt werden können. 12 a) Die wohl herrschende Meinung ist der Auffassung, der Kostenanschlag sei wegen der anrechenbaren Kosten aus Nachträgen jedenfalls dann fortzuschreiben, wenn diese nicht auf Planungsfehlern...