...Darüber hinaus erzeuge der Erlass die Gefahr, dass seinem zuständigen örtlichen Personalrat die Ausübung der Befugnisse der Vertrauensperson nach § 52 Abs. 1 SBG mit der Begründung verweigert werde, es sei bereits ein "Gremium" durch den Inspekteur beteiligt worden, nämlich der strittige "Vertrauenspersonenausschuss"....