...Das Recht der Antragsgegnerin auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist nicht verletzt worden. 8 a) Die Rechtsbeschwerde macht geltend, das Patentgericht habe sich nicht mit ihrer "Kernargumentation" auseinandergesetzt, wonach die im Gebrauchsmuster genannte und objektive Aufgabe der Erfindung darin bestanden habe, den Stand der Technik durch eine Ausgestaltung zu verbessern, die eine möglichst...