...Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht erkannt, dass das Feststellungsbegehren unbegründet ist. Es bestehen keine gegen die Insolvenzmasse festzustellenden Ansprüche der Kläger und Klägerinnen auf Nachteilsausgleich. Der Senat hat bereits in den parallelen Revisionsverfahren entschieden, dass in dem vorliegenden Insolvenz- und Betriebsstilllegungsfall die Voraussetzungen des § 113 Abs. 3 iVm....