...Es habe ein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement stattgefunden, das allerdings objektiv nutzlos gewesen sei. Das ergebe sich indiziell bereits daraus, dass das Integrationsamt die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 92 SGB IX erteilt habe und der Widerspruch der Klägerin zurückgewiesen worden sei....