...seiner ständigen Rechtsprechung anerkannt, dass es der Steuerbegünstigung nicht entgegensteht, wenn eine nach § 52 Abs. 2 AO begünstigte Tätigkeit "im Einzelfall zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden ist" (BFH-Urteil in BFHE 142, 51, BStBl II 1984, 844, unter 3.b(2)). 21 Daher fördert eine Bürgerinitiative mit ihrer satzungsmäßigen Tätigkeit den Umweltschutz, wenn sie "der objektiven...