...Planfestgestellt ist der Gehölzstreifen auf den in der Maßnahmekarte 4.5.2 (Blatt 3) und im Grunderwerbsplan Blatt 3.3.2 (Blatt 2) dargestellten Flächen. 16 Für die Auslegung des Inhalts eines Planfeststellungsbeschlusses ist entsprechend der §§ 133, 157 BGB der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Adressatenkreis bei objektiver Würdigung verstehen muss (vgl. allgemein zum Verwaltungsakt BVerwG, Urteil...