...Insgesamt könne für Fallgestaltungen wie die vorliegende erwartet werden, dass Richter über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügten, die sie befähigten, unvoreingenommen und objektiv zu entscheiden, ohne dass objektiv eine unzulässige Einflussnahme durch den Gegner zu befürchten sei. 8 Daran ändere sich nichts im Hinblick auf den Umstand, dass der Vorsitzende Richter und der Prozessbevollmächtigte...