...Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Dezember 2016 in der Fassung des Beschlusses vom 28. Februar 2017 wird auf Kosten des Beklagten, der auch die Kosten der Streithelferin der Klägerin zu tragen hat, als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert wird auf bis zu 25.000 € festgesetzt....