...Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 15. Februar 2011 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 1.259.142,10 € festgesetzt. 1 Die Beschwerde deckt keinen Zulassungsgrund auf. 2 1. Soweit die Beschwerde eine Gläubigerbenachteiligung in Abrede stellt, greift ein Zulassungsgrund nicht durch....