...Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 14. Januar 2009, berichtigt durch Beschluss vom 16. Februar 2009, wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 81.351,90 € festgesetzt. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat aber keinen Erfolg....