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Urteile für Nutzungsänderung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Erdmann in Festschrift Piper, 1996, S. 655, 674; Schack, Kunst und Recht aaO Rn. 185). 25 Auf Seiten des Eigentümers können, etwa wenn ein Bauwerk oder Kunst in oder an einem solchen betroffen ist, bautechnische Gründe oder das Interesse an einer Nutzungsänderung von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2008 - I ZR 166/05, GRUR 2008, 984 Rn. 38 f. = WRP 2008, 1440 - St....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 15/18
...Ihm sei auch bekannt gewesen, dass er nachträgliche Nutzungsänderungen unverzüglich hätte mitteilen müssen. Das habe er unterlassen, so dass eine vorsätzliche Unregelmäßigkeit vorliege. Auf Vertrauensschutz könne er sich nicht berufen, da die Bewilligungen auf seine falschen Angaben zurückzuführen seien. 7 Das Verwaltungsgericht hat den angefochtenen Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 31/13
...Dass die Arbeitgeberin für die jeweils erfolgten Nutzungsänderungen das nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderliche Beteiligungsverfahren mit der jeweils zuständigen Arbeitnehmervertretung durchgeführt hat, wird von der Arbeitgeberin selbst nicht geltend gemacht....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 45/11
...Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 50/15
...Aber selbst wenn die Genehmigungssituation anders sein und den Bauplänen und sämtlichen Genehmigungen auch für das Dachgeschoss des Rückgebäudes eine "Nutzungsänderung Büros zu Wohnungen" zugrunde gelegen haben sollte, rechtfertige dies kein anderes Ergebnis....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 40/17
...Nach der Verkehrsanschauung kann kein Zweifel daran bestehen, dass die durch die Baulast gesicherte Baubeschränkung angesichts des unrenovierten, nach Nutzungsänderung noch umzubauenden und zudem in Wohnungseigentum aufgeteilten Haus einen wesentlichen Mangel darstellt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 171/10
...Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen vorhandener Fremdkörper dürfen nach § 1 Abs. 10 BauNVO im Bebauungsplan zugelassen werden, wenn sie bei Festsetzung eines Baugebiets nach den §§ 2 bis 9 BauNVO in überwiegend bebauten Gebieten unzulässig wären....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 7/10
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 307/16
...Kap. 5.1 Abs. 1 und Abs. 4 und Kap. 5.2 Kategorie 3: "Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen")....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 A 1/11
...Auch in dieser Hinsicht fehlen tatrichterliche Feststellungen, zumal der Kläger geltend macht, das Grundstück sei wertlos, weil es durch seine Lage in einem Wohngebiet aus baurechtlichen Gründen ausschließlich für die Nutzung als Getränkehandel zugelassen sei; eine Nutzungsänderung und Zulassung für andere gewerbliche Zwecke sei von der Stadt A ausgeschlossen worden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 28/11
...Eine derart grundlegende Umgestaltung des Grundstücks C-Straße hätte zu einer einschneidenden Nutzungsänderung geführt und eine Vermietung in der zuvor von E durchgeführten Form nicht mehr erlaubt. Dieser Würdigung steht --anders als das FG meint-- nicht entgegen, dass die X das von ihr geplante Projekt schließlich nicht realisiert hat....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 40/10
2013-07-11
BVerwG 4. Senat
...Damit stimmt überein, dass nach § 1 Abs. 10 BauNVO im Bebauungsplan festgesetzt werden kann, dass Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen vorhandener Anlagen zulässig sind, die bei Festsetzung eines Baugebiets nach den §§ 2 bis 9 BauNVO in überwiegend bebauten Gebieten unzulässig wären. Der Wortlaut des § 1 Abs. 10 BauNVO ist eindeutig....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 8/12
...Zum einen fehle es an einer Nutzungsänderung in Bezug auf das von X errichtete Gebäude. Zum anderen seien auch die stillen Reserven der Bilanzpositionen gesichert, da X sein Einzelunternehmen nach § 24 UmwStG zu Buchwerten in die KG eingebracht habe. 12 Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ergebe sich eine gewinnrealisierende Entnahme. Die Entscheidung des VIII. Senats des BFH vom 14....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 8/13
...Er beabsichtigt den Neubau eines Sauenstalles, den Anbau eines Ferkelaufzuchtstalles, den Neubau eines Güllehochbehälters und die Aufstellung eines Futtersilos nebst Nutzungsänderung sowie den Anbau eines Heizungs- und eines Futtermittellagerraums. Der Betrieb soll durch das Vorhaben um 193 Sauen- und 1 000 Ferkelplätze aufgestockt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 5/17
...Vorhandensein eines eigenen Einheitswertes des Schlosses vor 1945 in dem Umstand sieht, dass für 1948 ein Einheitswert des Schlosses in Höhe von 50 000 RM übermittelt ist (Beschwerdebegründung S. 12), kann dies bereits deshalb keine weiteren Ermittlungen für die Zeit bis zur Schädigung 1945 nahelegen, weil das Schloss zu diesem Zeitpunkt auch nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts aufgrund einer Nutzungsänderung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 36/14
...Damit stimmt überein, dass nach § 1 Abs. 10 BauNVO im Bebauungsplan festgesetzt werden kann, dass Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen vorhandener Anlagen zulässig sind, die bei Festsetzung eines Baugebiets nach den §§ 2 bis 9 BauNVO in überwiegend bebauten Gebieten unzulässig wären. Der Wortlaut des § 1 Abs. 10 BauNVO ist eindeutig....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 7/12
...Sie habe weder dargelegt, wann eine solche Nutzungsänderung erfolgt sein solle, noch dass und wodurch der Wille insbesondere der Vermieterin erkennbar geworden wäre, den Mietvertrag nun den - vor allem hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten und der Mieterhöhungen strengeren - Vorschriften des Wohnraummietrechts zu unterstellen. 10 Der ursprüngliche Mietvertrag vom 17....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 34/14
...Zum Bereich „Nachverhandlung“ gehören die vertragsbegleitende Betreuung der Standorte einschließlich der Verhandlung über Nutzungsänderungen und -erweiterungen, Laufzeitverlängerungen und etwaige Untervermietungen. Der Bereich „Mängelverwaltung“ betrifft die Durchsetzung von Ansprüchen in den laufenden Vertragsverhältnissen. 7 Die Beklagte schloss am 13....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 111/14
...Der Bebauungsplan stehe der beantragten Nutzungsänderung entgegen. Diese Auslegung ist nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend. 9 Das Verwaltungsgericht hält den Bebauungsplan für wirksam. Diese Annahme steht mit revisiblem Recht in Einklang. 10 I....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 5/16
...Wenn jedoch der berufliche Einsatz des Fahrzeugs zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen wird, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (vgl. BFH-Urteile vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 31/10