...März 1998 IV B 2-S 2135-4/98, BStBl I 1998, 356) bestätigt worden ist, galt ein Wirtschaftsgut, das zum notwendigen Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts gehörte, der seinen Gewinn durch Vollschätzung, durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG ermittelte, und das aufgrund einer Nutzungsänderung nicht mehr dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen...