...Indem er sich nun in die Diskussion einschaltete, wie weiter mit dem Nebenkläger zu verfahren sei und wie dieser davon abgehalten werden könnte, Anzeige zu erstatten, könnte er - je nach seinem Vorstellungsbild von dem Geschehen - eine jedenfalls psychische Beihilfe zu einer durch die Mitangeklagten angeführten, bei anhaltender Bemächtigungslage noch nicht beendeten Geiselnahme oder eine versuchte Nötigung...