...Die Beigeladene konnte die Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, da sie gemäß § 57 Nr. 3 FGO am FG-Verfahren beteiligt war (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 6). 7 2. Will das FG durch Urteil ohne mündliche Verhandlung entscheiden (§ 90 Abs. 2 FGO), so setzt dies das Einverständnis der Beteiligten voraus, zu denen auch Beigeladene gehören....