...Unter der Voraussetzung, dass eine den Anforderungen einer staatlichen Prüfung für die Ausübung der Heilhilfsberufe vergleichbare Ausbildung einer beruflichen Organisation besteht, kann es für die Zulassung daher ausreichen, dass die Berufsbezeichnung beispielsweise durch Wettbewerbs- oder Namensrecht geschützt ist....