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Urteile für Nachbarrecht

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...BayObLGZ 1993, 100, 104; Sprau/Sprau, Justizgesetze in Bayern, 1988, Art. 47 AGBGB Rn. 24; Schulz, Das Nachbarrecht in Bayern, 2. Aufl., 73 f.; Grziwotz/Saller, Bayerisches Nachbarrecht, 3. Aufl., 2. Teil Rn. 154, 155; Meisner/Ring/Götz, Nachbarrecht in Bayern, 7. Aufl., § 18 Rn. 8; Stadler, Das Nachbarrecht in Bayern, 7. Aufl., Kap. 10 D II 5). 8 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 230/16
...Die insoweit von dem Bundesgerichtshof für das nordrhein-westfälische Nachbarrecht (§ 32 Abs. 1, § 35 Abs. 1 NachbG NRW) entwickelten Grundsätze seien auf das hessische Nachbarrecht übertragbar....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 302/17
...Der Vorrang des Nachbarrechts gegenüber dem Wasserrecht gilt auch dann, wenn Niederschlagswasser von einer baulichen Anlage zunächst auf das eigene Grundstück abfließt und anschließend auf das Nachbargrundstück übertritt (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 168/14
...Streitigkeiten über Ansprüche wegen der im Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein geregelten Nachbarrechte, die innerhalb einer gesetzlich angeordneten Ausschlussfrist mit der Klage geltend zu machen sind, unterliegen der obligatorischen Streitschlichtung. Sie sind hiervon nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LSchliG SH ausgenommen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 16/17
...Zivilsenat V ZR 136/18 Nachbarrecht: Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste aus § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 NRG BW unverjährbar. Er unterliegt vielmehr der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 136/18
...Die Herausnahme der vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 600 € aus § 37a AGJusG SL im Jahre 2007 habe nicht dazu geführt, dass auch Zahlungsansprüche aus Nachbarrechts- und Ehrschutzstreitigkeiten nicht mehr der obligatorischen Streitschlichtung unterlägen. Für diese Bereiche habe der Gesetzgeber das Erfordernis eines Schlichtungsverfahrens ausdrücklich beibehalten wollen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 120/16
.... § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO allein mit Blick auf die dem Schutz der gemeinschaftsbezogenen Nachbarrechte der Kläger bejaht hat (UA. S. 21), ändert hieran nichts....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 75/17
...Hier sei ein Schlichtungsversuch für vermögensrechtliche Ansprüche von vornherein nicht vorgesehen worden, sondern nur für Nachbarrechts- und Ehrverletzungsstreitigkeiten. Dass davon Zahlungsansprüche ausgenommen seien, ergebe weder der Wortlaut noch die Gesetzesbegründung. II. 4 Das hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. 5 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 96/15
...Rechtsvorgänger, der sich aus dem der Bestellung des Geh- und Fahrtrechts zugrundeliegenden Schuldverhältnis ergeben kann, bindet den Kläger nicht. 7 b) Eine dingliche und damit auch den Einzelrechtsnachfolger bindende Wirkung des Verzichts kann nur durch eine entsprechende Grunddienstbarkeit erreicht werden (Staudinger/Roth, BGB [2009], § 918 Rn. 9; Saller in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 137/13
...Zivilsenat V ZR 229/14 Nachbarrecht: Entzug von Luft und Licht durch Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück Der Entzug von Luft und Licht durch Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück stellt keine Einwirkung im Sinne von § 906 BGB dar. Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. September 2014 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 229/14
...Zivilsenat V ZR 174/10 Nachbarrecht: Geltung der Ausschlussfrist für das Verlangen nach Einhaltung der Abstandsfläche bei genehmigungsfreien Vorhaben; Fristbeginn Die Ausschlussfrist nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NRG BW gilt auch bei genehmigungsfreien Vorhaben; Fristbeginn ist anstelle des Zugangs der Benachrichtigung nach § 55 LBO BW der Zeitpunkt, in welchem der Nachbar von der (beabsichtigten) Baumaßnahme...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 174/10
...Der Eigentümer darf mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren, auch wenn dies nachteilige Auswirkungen auf das Nachbargrundstück hat, solange ihm das Nachbarrecht seine Handlung nicht verbietet (Senat, Urteil vom 12. November 1999 - V ZR 229/98, NJW-RR 2000, 537; Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., B § 20 I 1, insbes. Fn. 2)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 97/11
...Nach dieser - auf der Öffnungsklausel von § 15a EGZPO beruhenden - Vorschrift ist die Klageerhebung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche wegen der im Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen geregelten Nachbarrechte erst nach einem außergerichtlichen Schlichtungsversuch zulässig, sofern es nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb geht. 7 So verhält es sich hier....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 9/10
.... § 15 BImSchG sei jedenfalls dann zugunsten des Nachbarn drittschützend, wenn die ohne Genehmigung zugelassene Änderung durch unzumutbare Beeinträchtigungen materielle Nachbarrechte verletze. Eine Rechtsbetroffenheit könne sich nicht nur aus dem Tenor eines Bescheides, sondern auch aus seinen unmittelbaren Folgen ergeben....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 7/11
...Dezember 2003 - V ZR 98/03, NJW 2004, 1035, 1037). 14 Inhalt und Umfang des Anspruchs im Einzelnen ergeben sich aus der gesetzlichen Regelung des Nachbarrechts, das durch den Ausgleich der einander widerstreitenden Interessen der Nachbarn gekennzeichnet ist und sich nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch selbst findet (§§ 906 ff BGB), sondern auch in den die allgemeinen nachbarrechtlichen Bestimmungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 388/17
...Vielmehr beschränkt er sich darauf, nach Art einer Berufungsbegründung die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass die Zustimmung eines Nachbarn zu einem Bauvorhaben nur dann einen Verzicht auf die Geltendmachung etwaiger Nachbarrechte bewirke, wenn sie sich eindeutig auf ein konkretes Bauvorhaben beziehe (UA S. 10), mit dem Einwand anzugreifen, diese Einschränkung greife für den vorliegenden...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 29/12
...Dies führt zu der Konsequenz, der Festsetzungsgrundlage Drittschutz im Sinne des öffentlichen Nachbarrechts beizumessen. Geht es um baulichen Schallschutz an bereits vorhandenen Gebäuden, kann dieser grundsätzlich nur von den betroffenen Gebäudeeigentümern selbst bzw. mit deren Einverständnis verwirklicht werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 43/14
...Drost, aaO, Rn. 13; Grziwotz/Saller, Bayerisches Nachbarrecht, 2. Aufl. Rn. 116). 12 cc) Nach dem Gutachten des vom Amtsgericht bestellten Sachverständigen ist ein solcher spürbarer Nachteil nicht ausreichend ersichtlich....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 465/15
...Die Ausübung von Hammerschlags- und Leiterrechten steht dem Nachbarn nur zur Durchführung solcher Arbeiten zu, zu deren Vornahme er gegenüber dem Eigentümer berechtigt ist (OLG Hamm, MDR 1984, 847; Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., § 28 Nr. 2 c, S. 8; Thomas/Schlüter, SächsNRG, 2. Aufl., § 24 Rn. 4)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 147/10
...Diese erstreckte sich ohne ausdrückliche Abreden nicht auf die dauerhafte Beschädigung der Grenzwand durch einen späteren Abriss (vgl. auch Grziwotz in Grziwotz/Lüke/Saller, Nachbarrecht, 2. Aufl., 2....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 55/15