...Im streitigen Zeitraum von Februar bis Juli 2011 hatte der Kläger eine Miete von insgesamt 595,83 Euro (436,87 Euro Grundmiete abzüglich eines Verzichts von 45,14 Euro, 142 Euro Betriebskostenpauschale und 62,10 Euro Abschlag für Heizkosten, Warm- und Frischwasser sowie Entwässerungskosten) zu zahlen. 3 Der Kläger bezog ab 1.8.2007 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II....