...Frage; anders als die Revision meint, können sie auch nicht etwa deswegen unberücksichtigt bleiben, weil sie auch bei einem denkbaren, aber von der Klägerin nicht getätigten Deckungskauf entstanden wären. 8 Entgegen der Auffassung der Revision kommt dem Umstand, dass die Klägerin ihre bisherige Mietwohnung im Falle der wirksamen Ausübung des Vorkaufsrechts hätte nutzen können, ohne - wie bisher - Miete...