...menschenverachtende Zustände herrschen, dahinvegetieren müsste, wobei die Zustände in diesen Flüchtlingslagern jeder Beschreibung spotten, so schlimm sind, dass jemand dorthin zu schicken, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK darstellt, sodass damit eine akute Gefahr für Leib und Leben verbunden ist, alles Andere wäre v e r f a s s u n g s w i d r i g , weil gegen die Menschenwürde...