...Es handelt sich bei den in elektronischer Form gespeicherten und über das Internet dargebotenen Liedern um Schriften im Sinne von § 11 Abs. 3 StGB, die der Angeklagte jeweils durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitete. 6 b) Soweit in den Liedtexten die Menschenwürde von in Deutschland lebenden Juden, Moslems, türkisch-stämmigen und/oder dunkelhäutigen Menschen dadurch angegriffen wurde, dass...