...Die angemeldete Marke sei auch weder mehrdeutig noch interpretationsbedürftig. Vielmehr erschließe sich der beschreibende Begriffsgehalt der angemeldeten Bezeichnung dem Verkehr unmittelbar und ohne analysierende Betrachtung. Dies gelte umso mehr, als die angemeldete Marke bereits vielfach als werbendes Schlagwort im Zusammenhang mit den Bereichen Küche und Kochen verwendet werde....